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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20 (https://dejure.org/2020,40709)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2020 - 3 R 260/20 (https://dejure.org/2020,40709)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2020 - 3 R 260/20 (https://dejure.org/2020,40709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 30 Abs 1 S 2 IfSG, § 1 Abs 1 bis 3 CoronaVQuarV ST vom 27.11.2020, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG
    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten; Sachsen-Anhalt; CoronaVQuarV ST i.d.F. v. 27.11.2020

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Quarantänemaßnahmen für Einreisende und Rückkehrer aus Risikogebieten wegen Bestehens eines hinreichend konkreten Bezugs zu einer Infektionsgefahr; Einreisende und Rückkehrer aus Risikogebieten als Ansteckungsverdächtige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen häusliche Quarantäne nach Rückkehr aus Risikogebiet im Ausland ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Quarantäneanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
    Der Verordnungsgeber ist allerdings verpflichtet, die Regelungen auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen zu stützen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - juris Rn. 26; Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 31).

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, ist das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 41; OVG BlnBbg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 - juris Rn. 29).

    Dementsprechend erfolgt die Festlegung von Risikogebieten durch eine Risikobewertung des RKI und nicht pauschal anhand von Fallzahlen (NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2020, a.a.O. Rn. 42).

    Eine Regelung, die sich an solchen individuellen Besonderheiten orientieren würde, wäre nicht praktikabel und für den Normadressaten kaum noch zu überblicken (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2020 -13 MN 520/20 - juris Rn. 44).

    Mit der (vorläufigen) Außervollzugsetzung der vom Antragsteller angegriffenen Verordnungsregelung würde ein wesentlicher Baustein der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie des Antragsgegners - in der Zeit eines immer noch dynamischen Infektionsgeschehens - in seiner Wirkung deutlich reduziert (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.11.2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 45 mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2020 - 1 BvQ 42/20 - juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 13 B 776/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
    Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dieser Regelung um eine Spezialvorschrift für Absonderungsanordnungen handelt, aufgrund derer die Anwendbarkeit der allgemeinen Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG für Quarantänemaßnahmen grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 13 B 776/20. NE - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - juris Rn. 32 ff.).

    Der als wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Einstufung als Risikogebiet gewählte Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen (Inzidenzwert) soll die Grenze markieren, bis zu der die öffentliche Gesundheitsverwaltung in Deutschland zu einer Rückverfolgung der Infektionsketten maximal in der Lage ist und so das wichtige und legitime Ziel der Verhinderung der weiteren Ausbreitung durch Fallfindung mit Absonderung von Erkrankten und engen Kontaktpersonen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko noch erreicht werden kann (vgl. hierzu NdsOVG, Beschluss vom 5. Juni 2020, a.a.O.).

    Es dürfte jedenfalls nicht offensichtlich fehlsam sein, wenn der Verordnungsgeber bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise davon ausgeht, dass ab diesem Wert auch in anderen Ländern ein Infektionsgeschehen eine Dynamik gewinnt, die ohne einschneidende Maßnahmen außer Kontrolle zu geraten droht (NdsOVG, Beschluss vom 5. Juni 2020, a.a.O. Rn. 34).

    Eine Differenzierung der Quarantänepflicht nach Regionen, in denen sich der Betroffene zuvor aufgehalten hat, ist durch die Anknüpfung an Risikogebiete umgesetzt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 13 B 776/20.NE - juris Rn. 48 ff. zur damaligen Regelung des § 1 Abs. 4 CoronaEinreiseVO NRW, die Maßnahmen an eine Einreise außerhalb der Staatengruppe der "Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen die Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland" angeknüpft hat).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20

    Quarantäne; Absonderung; Risikoländer; Folgenabwägung; Reise zu touristischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
    Auf dieser Grundlage kann nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage von einer hinreichend aussagekräftigen Tatsachengrundlage ausgegangen werden, um bei Einreisenden und Rückkehrern aus als solche eingestuften Risikogebieten typischerweise vom Bestehen eines Ansteckungsverdachts auszugehen (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE - juris Rn. 75 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 13 MN 195/20 - juris Rn. 33; offengelassen: BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - juris Rn. 43 ff.; OVG BlnBbg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 - juris Rn. 27; HessVGH, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N - juris Rn. 16).

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, ist das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 41; OVG BlnBbg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 - juris Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
    In einer epidemischen Gefahrenlage, wie sie aufgrund der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 mit nicht auszuschließenden schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen festzustellen ist, können keine allzu hohen Anforderungen an die Feststellung eines Ansteckungsverdachts im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG gestellt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE - juris Rn. 75).

    Auf dieser Grundlage kann nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage von einer hinreichend aussagekräftigen Tatsachengrundlage ausgegangen werden, um bei Einreisenden und Rückkehrern aus als solche eingestuften Risikogebieten typischerweise vom Bestehen eines Ansteckungsverdachts auszugehen (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE - juris Rn. 75 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 13 MN 195/20 - juris Rn. 33; offengelassen: BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - juris Rn. 43 ff.; OVG BlnBbg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 - juris Rn. 27; HessVGH, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 20 NE 20.2749

    Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung bleibt in Kraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
    Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dieser Regelung um eine Spezialvorschrift für Absonderungsanordnungen handelt, aufgrund derer die Anwendbarkeit der allgemeinen Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG für Quarantänemaßnahmen grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 13 B 776/20. NE - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - juris Rn. 32 ff.).

    Auf dieser Grundlage kann nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage von einer hinreichend aussagekräftigen Tatsachengrundlage ausgegangen werden, um bei Einreisenden und Rückkehrern aus als solche eingestuften Risikogebieten typischerweise vom Bestehen eines Ansteckungsverdachts auszugehen (so auch: OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE - juris Rn. 75 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 13 MN 195/20 - juris Rn. 33; offengelassen: BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - juris Rn. 43 ff.; OVG BlnBbg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 - juris Rn. 27; HessVGH, Beschluss vom 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00

    Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
    Erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (so im Ergebnis auch Urteil vom 15. Februar 2001 - BVerwG 3 C 9.00 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 17 S. 3 = juris Rn. 15 a.E. ).

    Die Rechtsprechung des Senats zu § 1 Abs. 2 Nr. 7 TierSG a.F. (Urteil vom 15. Februar 2001 a.a.O. S. 3 f. bzw. Rn. 16) lässt sich auf den Ansteckungsverdacht im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG nicht übertragen.

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Eilantrag gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Falle psychisch erkrankter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
    Mit der (vorläufigen) Außervollzugsetzung der vom Antragsteller angegriffenen Verordnungsregelung würde ein wesentlicher Baustein der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie des Antragsgegners - in der Zeit eines immer noch dynamischen Infektionsgeschehens - in seiner Wirkung deutlich reduziert (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.11.2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 45 mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2020 - 1 BvQ 42/20 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
    Das Bundeverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt (Urteil vom 22. März 2012 -3 C 16.11 - juris Rn. 31 ff.):.
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20

    Coronaverordnung: Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20
    Der Verordnungsgeber ist allerdings verpflichtet, die Regelungen auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen zu stützen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - juris Rn. 26; Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2020 - 13 MN 195/20

    Corona-Pandemie: Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer voraussichtlich

  • VGH Hessen, 12.11.2020 - 8 B 2765/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Coronaregelungen bzgl. Reisen

  • BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83

    Abfallrechtliche Planfeststellung - Anfechtungsklage - Nachbarliche Klagebefugnis

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22

    Absonderung; Ausland; Corona; Einreise; Quarantäne; Reiserückkehrer; Risikogebiet

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, war das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (OVG LSA, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 260/20 -, juris Rn. 33; NdsOVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 41; OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 3.12.2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 29).

    Eine Regelung, die sich an solchen individuellen Besonderheiten orientiert hätte, wäre nicht praktikabel und für den Normadressaten kaum noch zu überblicken gewesen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 260/20 -, juris Rn. 35; NdsOVG, Beschl. v. 30.11.2020 -13 MN 520/20 -, juris Rn. 44).

    Eine Differenzierung der Quarantänepflicht nach Regionen, in denen sich der Betroffene zuvor aufgehalten hat, ist durch die Anknüpfung an Risikogebiete umgesetzt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 260/20 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

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